Der wichtigste Tipp vorab: Ihren Versicherungsschutz dürfen wir nur in den sogenannten Abkommenstaaten übernehmen. Gehört Ihr Reiseland nicht dazu, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
Ihre BKK24 steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - wo immer Sie auch sein mögen. Bei einem Notfall im Ausland erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer:
++49.5724.98131
Unabhängig davon sollten Sie die folgenden Hinweise beachten, wenn Ihnen ein Arzt am Urlaubsort eine Erkrankung bescheinigt, durch die Sie arbeitsunfähig sind:
Übrigens: Arbeitsunfähigkeit wird genauso angerechnet wie eine Erkrankung daheim. Die ausgefallenen Urlaubstage können Sie also nachholen!
Seit dem 01.06.2005 gilt in allen EU-Staaten sowie außerdem in Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz die Europäische Versichertenkarte (EHIC). Diese kann dort wie vormals der Krankenschein angewendet werden. Vor Ort rechnen die Ärzte, welche nach dem jeweiligen Krankenversicherungssystem als Vertragsbehandler zugelassen sind, über diese Karte ab. Ihr Hotel oder die Pension wird Ihnen bei der Suche nach einem zugelassenen Arzt sicher behilflich sein. Leider ist es aber oftmals so, dass man sich in einer Notlage befindet und den nächsterreichbaren Arzt aufsucht. In diesen Fällen erhalten Sie dann eine Rechnung ausgestellt, welche Sie sofort begleichen müssen. Bitte achten Sie darauf, dass diese Rechnung oder Quittung in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wird und die einzelnen Positionen der Behandlung sowie die Diagnose beinhaltet. Um Ihnen nach Ihrem Urlaub die Medikamente erstatten zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Für Rechnungen in anderen Fremdsprachen ist eine Übersetzung erforderlich, die von Ihnen veranlasst werden muss. Für den Fall, dass aus den Unterlagen die genaue Art der Behandlung nicht hervorgeht, ist es für uns leichter, wenn Sie uns eine detaillierte Beschreibung der gesamten Behandlung mitsenden. Dieses erspart uns zeitaufwändige Nachfragen.
Die Erstattung dieser Rechnungen und Quittungen erfolgt in Höhe der Sätze, welche in Deutschland für eine solche Behandlung gezahlt worden wären. Es wird Ihnen daher in den meisten Fällen ein Eigenanteil verbleiben, welchen Sie aber auch durch die private Reisekrankenversicherung absichern können. Bei Rechnungen von bis zu 500,00 € erfolgt die Errechnung der Erstattung durch die BKK24; ist der Betrag jedoch höher, wird eine Anfrage beim ausländischen Träger veranlasst. Dieser gibt dann die gültigen Sätze vor.