Gesundheit
13. Juli 2011
Unverhofft kommt oft, und damit ist es für einige Impfungen zu spät. Manche Impfstoffe dürfen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden, zum Beispiel die gegen Röteln und Windpocken.
Und gerade diese Krankheiten sind für das Ungeborene gefährlich, wenn die Mutter nicht immun ist. Es drohen Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen, das Kind kann sterben.
Mit Impfausweis zum Arzt!
Röteln und Windpocken sind sogar schon vor Ausbruch des Ausschlages ansteckend. Banges Warten folgt, bis klar ist, ob man sich angesteckt hat. Deshalb ist es so wichtig, bei jungen Mädchen und Frauen rechtzeitig zu überprüfen, ob ein Schutz besteht, und nötigenfalls zu impfen. Zum Impfschutz bei Erwachsenen gehören aber auch die alle zehn Jahre fälligen Auffrischimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie, die am besten als Kombination in einer Spritze verabreicht werden. Oft geht im Praxisbetrieb die Impffrage unter. Es ist ratsam, die Ärztin oder den Arzt selbst anzusprechen - am besten gleich mit dem Impfausweis in der Tasche.
Risiken für das Kind vermeiden
Wenn das Baby bereits unterwegs ist, sollten Impfungen die Ausnahme bleiben. Fehlenden Schutz also am besten vor Beginn einer Schwangerschaft nachholen! Ist dies versäumt worden, besteht dennoch die Möglichkeit,manche notwendigen und sinnvollen Impfungen zu geben, ohne dass für Mutter und Kind ein Risiko besteht. Dazu zählt zum Beispiel die Tetanus-Impfung. Auch für das Ungeborene ist es wichtig, dass die Mutter ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus hat: Es ist nach der Geburt für ein paar Wochen geschützt, weil die Antikörper der Mutter ins Blut des Kindes übergehen. Das Kind sollte aber ab der neunten Lebenswoche die erste eigene Impfung gegen Tetanus bekommen, bis dahin sind die mütterlichen Antikörper aus dem Blut verschwunden.
Tollwutschutz nicht vergessen
Natürlich muss auch unbedingt gegen Tollwut geimpft werden, wenn eine Schwangere Kontakt zu einem tollwütigen oder auch nur tollwutverdächtigen Tier hatte. Die Impfung wird auch in der Schwangerschaft vertragen, und es besteht ohnehin kein "Verhandlungsspielraum", denn die Krankheit verläuft ausnahmslos tödlich.
Masern, Mumps, Röteln & Windpocken
Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken dürfen in der Schwangerschaft nicht gegeben werden, da sie lebende, vermehrungsfähige Erreger enthalten. Zwar besteht offenbar nur ein theoretisches Risiko, dass das Ungeborene bei der Impfung Schaden nehmen könnte. Dennoch ist man vorsichtig und empfiehlt eine "Wartepause" von drei Monaten nach der Impfung. Wurde eine Frau versehentlich geimpft, braucht eine Schwangerschaft trotzdem nicht abgebrochen zu werden. Bislang wurde in keinem dieser Fälle bekannt, dass das Kind geschädigt wurde.
Infektionsgefahr in Urlaubsländern
Reisen sind oft langfristiger geplant, und so steht manche unverhofft Schwangere vor der Entscheidung: "Fahre ich oder bleibe ich zu Hause?" Besonders Trekkingreisen sind meist mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden, weshalb man Schwangeren von einer solchen, oft auch körperlich belastenden, Reise abrät. Aber auch für Pauschalreisen in die Tropen und Subtropen ist häufig eine medikamentöse Malariaprophylaxe notwendig. Deshalb sollten nur unaufschiebbare Reisen in solche Risikogebiete erfolgen. Ist aber beispielsweise "nur" eine Reise ins südeuropäische Ausland geplant, wo immer das Risiko für eine Hepatitis-A-Infektion besteht, muss auf diesen Urlaub nicht verzichtet werden. Wenn nötig, können auch Schwangere gegen Hepatitis A geimpft werden.
Keine Einschränkung in der Stillzeit
In der Stillzeit gibt es keinerlei Einschränkungen, alle Impfungen sind dann wieder möglich. Darüber hinaus können anstehende Impfungen auch bei anderen Kontaktpersonen, sei es dem Vater, den Geschwistern oder Großeltern, problemlos gegeben werden: Es besteht dabei keine Gefahr für das Neugeborene oder die stillende Mutter. Das gilt übrigens auch für die Zeit der Schwangerschaft - der Vater oder Geschwister können gegen alles geimpft werden, was gerade nötig ist.
Quelle: dgk