12 Stark versorgt I Vorstandsvergütung NEOLEXON DIGITALE SPRACHTHERAPIE BEI AUSSPRACHESTÖRUNGEN Bei Kindern mit diagnostizierten Artikulations- oder Aussprachestörungen (etwa Lispeln oder fehlerhafte Lautbildung) unterstützt die BKK24 über die klassische logo- pädische Behandlung hinaus mit der neolexon-App. Diese digitale Therapie bietet kindgerechte, spielerische Übungsmodule, abgestimmt auf den individuellen Therapiefortschritt. Mit motivierenden Belohnungssystemen können Kinder zwischen drei und sieben Jahren auch zu Hause effektiv trainieren. Die BKK24 übernimmt die Kosten für ein sechsmonatiges Training vollständig, wenn die App von der behandelnden logopädischen Praxis empfohlen wird. Mehr Infos unter www.bkk24.de/neolexon Wert dieser Leistung: 345,00 Euro Für die Nutzung der App + 238,00 € Telecoaching (5 Einheiten).) VORSTANDSVERGÜTUNG 2025 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung gem. § 35a Absatz 6 Satz 2 SGB IV (Jahresbeträge) Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grund- vergütung variable Bestandteile ** gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamt- vergütung Zusatz- versorgung/ Betriebsrenten jährlich Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich aufzuwendender aufzuwendender Betrag Betrag Dienstwagen auch zur privaten Nutzung jährlich aufzuwend. Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steu- errechtl. 1-%-Regelung *** weitere Vergütungs- bestandteile (u. a. priva- te Unfallversicherung) jährlich aufzuwendender Betrag Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung aus dem Amt Höhe/Laufzeit bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung 157.526,00 € 1.000,00 € 613,56 € 9.367,68 € 2.744,04 € Bei Amtsentbin- Funktion* Vorsitzender des Vorstandes der BKK24 Vorstand der BKK24 dung Anspruch auf Weiterbeschäftigung und stufenweise An- passung der Vergütung an neue Tätigkeit über dung Anspruch auf Weiterbeschäftigung und stufenweise An- passung der Vergütung an neue Tätigkeit über 12 Monate 91.700,00 € Amtsenthebung: Beendigung Amtsentbindung: einmalige Abfindung i. H. v. 25.000,00 € 171.251,28 € Einvernehmliche Lösung, ansons- ten Kündigungsfrist 6 Monate Fusion: einvernehmliche Rege- lung einer angemessenen Lösung Amtsenthebung: Beendigung Amtsentbindung: einmalige Abfindung i. H. v. 25.000,00 € 176.715,62 € Einvernehmliche Lösung, ansons- ten Kündigungsfrist 6 Monate Fusion: einvernehmliche Rege- lung einer angemessenen Lösung 157.526,00 € 1.000,00 € 8.596,55 € 9.540,00 € 53,07 € Bei Amtsentbin- 12 Monate 131.000,00 € Vorstandsvor- sitzende des GKV- Spitzenverbandes 1) bis 30.06.2025 Vorstandsvorsitzender 131.000,00 € des GKV- Spitzenverbandes 1) ab 01.07.2025 Stellv. 254.000,00 € Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenver- bandes 1) Mitglied des 208.333,33 € Vorstandes des GKV- Spitzenverbandes 1) ab 01.03.2025 (vakant für die Zeit vom 01.01.2025 bis 28.02.2025) Vorstand des BKK LV Mitte 2) 195.000,00 € – – – – – – – – – – 37.462,44 € 24.815,50 € 39.390,40 € 41.359,17 € 18.200,00 € (Tarif 6/Tarifliche Rege- lung zu Konditionen der VG 16 Stufe 11 gem. BAT/ BKK) zzgl. 6.000,00 € (Tarif R 7 / zusätzliche Altersver- sorgung nach § 7 Abs. 2 des Vorstandsvertrages) – – – – 3.683,28 € – – – – – Regelungen werden im Einzelfall 260.162,44 € 01.07. bis 31.12.2025 getroffen – – – Regelungen werden im Einzelfall 155.815,50 € getroffen Regelungen werden im Einzelfall 293.390,40 € getroffen Regelungen werden im Einzelfall 249.692,50 € getroffen Anspruch auf Weiter- Beendigung bei Amtsenthebung, 222.883,28 € beschäftigung zu Konditionen der VG 16 Stufe 11 gem. BAT/BKK bei Amtsentbindung und bei Fusion nach 3 Monaten; grds. Anspruch auf Weiterbeschäfti- gung zu Konditionen der VG 16 Stufe 11 gem. BAT/BKK * Vorstand/Vorständin, Vorstandsvorsitzende/-r/ Mitglied des Vorstandes, ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** Bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1-%-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich 1) Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V; 2) BKK Landesverband Mitte