Sie können Ihre Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung unter Umständen steuerlich absetzen. In der Regel bedeutet dies eine Steuerentlastung für Sie. Steuerlich anrechenbar sind Ihre Beiträge grundsätzlich nur, wenn sie elektronisch von uns an das Finanzamt übermittelt werden.
Abhängig von Ihrer Versicherung übermitteln entweder Ihr Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder wir diese Daten auf elektronischem Weg direkt an das Finanzamt.
Von uns erhalten Sie diese jeweils automatisch bis spätestens Ende Februar des Folgejahres. Üblicherweise erhalten Sie diese bereits im Januar. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Bei steuerrechtlichen Fragestellungen können Sie sich auch auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern informieren.