Warum haben wir die Pflegebedarfsanalyse eingeführt?
Trotz bestehender gesundheitlicher Einschränkungen stellen viele Versicherte keinen Antrag auf Pflegeleistungen. Ursachen sind oft:
- Unkenntnis über Leistungsansprüche
- Unterschätzung des eigenen Unterstützungsbedarfs
- Überforderung der Angehörigen
- Hemmungen vor der Antragstellung
Das führt dazu, dass wichtige Versorgungsangebote zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen werden. Basierend auf § 25b SGB V nutzen wir die Pflegebedarfsanalyse, um Versicherte mit besonderen gesundheitlichen Risiken oder Unterstützungsbedarfen frühzeitig zu identifizieren.
Wie funktioniert die Identifikation?
- Auswertung vorhandener Daten.
- Anwendung definierter fachlicher Kriterien.
- Berücksichtigung bestimmter Diagnosen, die auf Pflegebedürftigkeit hindeuten können.
Wichtig zu wissen:
- Es findet keine automatische Leistungsentscheidung statt.
- Es wird keine automatische Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen.
- Das Ergebnis dient ausschließlich der Kontaktaufnahme und Beratung.
Was passiert, wenn ein Potenzial erkannt wird?
Wir kontaktieren Sie telefonisch. In diesem Gespräch klären wir:
- Ihre individuellen Unterstützungsbedarfe.
- Mögliche Leistungsansprüche.
- Geeignete Versorgungsstrukturen.
Wir unterstützen Sie gerne freiwillig bei der Antragstellung.
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