Gültigkeit: 01.01.2021 - 28.02.2021
Gültigkeit: 16.02.2021 - 15.04.2021
Gesetzlich vorgesehen ist, dass die berechtigten Versicherten in folgender Reihenfolge informiert und mit den Berechtigungsscheinen versorgt werden:
Versicherte, die mindestens das 75. Lebensjahr vollendet haben:
Versicherte, die mindestens das 70. Lebensjahr vollendet haben sowie alle Versicherten, die einer Risikogruppe zuzuordnen sind:
Versicherte, die mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben:
Bitte berücksichtigen Sie: Der Erhalt von 3 Gratis-FFP2-Masken nach Vorlage des Personalausweises bzw. Eigenauskunft zur Risikogruppe, konnte nur bis zum 06.01.2021 durch die Apotheken angeboten werden. Danach greift die oben genannte Regelung mit den Berechtigungsscheinen.