- Die Zuzahlung darf nicht höher sein, als der Verkaufspreis des Arzneimittels.
- Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen.
- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.
- Da die Höhe der Zuzahlungen von den Kosten des Medikamentes abhängig ist, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich für ein preiswerteres Präparat mit den gleichen Wirkstoffen (so genannte Generika) zu entscheiden.
BKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten.