Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist gesetzlich geregelt und verpflichtend (291 a SGB V). So muss die eGK beispielsweise mit Ihrem Passfoto versehen sein, damit die Karte nur von Ihnen genutzt werden kann. Dadurch wird auch einem Missbrauch vorgebeugt, falls Ihre eGK durch Verlust oder Diebstahl in falsche Hände gerät.
Sie können uns Ihr Passfoto entweder digital zukommen lassen – oder Sie senden es uns per Post. Sobald wir Ihr Foto vorliegen haben, erstellen wir Ihre BKK24 Gesundheitskarte. Wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren haben oder sie defekt ist, melden Sie sich bitte bei uns, sodass Sie eine neue Karte erhalten und wir Ihre alte eGK sperren. Alle mitversicherten Familienangehörigen bekommen übrigens eine eigene Gesundheitskarte. Eine eGK ohne Bild erhalten lediglich Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres und Personen, die an der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie beispielsweise Schwerpflegebedürftige.
Diese Daten sind auf Ihrer eGK gespeichert:
Ob Sie zusätzliche Daten auf Ihrer eGK speichern lassen, entscheiden Sie selbst.
Datenzugriff und Datenspeicherung
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder mit Ihrem Apotheker, ob das so genannte Notfalldatenmanagement oder der elektronische Medikationsplan angeboten wird. Nur diese beiden Gruppen können mit einem speziellen Ausweis auf Ihre Daten zugreifen, können die Daten aktualisieren oder löschen. Als BKK24 bzw. als Ihre Krankenkasse kennen wir diese Daten nicht. Unbefugte haben keinen Zugriff auf die Daten, auch die Einforderung zur Einsicht durch Dritte ist nicht möglich.
Verlust der eGK
Sollten Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verlieren oder wird diese gestohlen, besteht keine akute Gefahr, denn ein Zugriff auf die Daten ist für Unbefugte nicht möglich. Nur Ihr Arzt und/oder Apotheker hat die Daten gespeichert und muss diese auf einer neuen eGK auf Ihren Wunsch erst neu speichern.
PIN/PUK
Die PIN ist nur notwendig, wenn Sie die erweiterten – freiwilligen – Möglichkeiten der eGK nutzen möchten. Ist dies z. B. mit dem elektronischen Medikationsplan der Fall, geben Sie die PIN beim Arztbesuch in das vorgesehene Terminal ein. Geben Sie die PIN versehentlich drei Mal falsch ein, können Sie mit dem PUK eine Entsperrung vornehmen. Als BKK24 bzw. als Ihre Krankenkasse kennen wir weder PIN noch PUK.
Elektronischer Medikationsplan
Nur auf Ihren Wunsch und nur nach Eingabe der PIN, können Ärzte und/oder Apotheker auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte einen elektronischen Medikationsplan speichern. Der Plan enthält Name, Adresse und Geburtsdatum. Außerdem Angaben zu evt. Allergien, Unverträglichkeiten sowie zu ggf. vorhandenen Medikationen und deren Anwendungen. Ggf. entstehende Wechselwirkungen oder falsche Dosierungen sind so schneller zu erkennen bzw. zu vermeiden.
Notfalldatenmanagement
Gleiches gilt für die so genannten Notfalldaten. Diese enthalten chronische Erkrankungen, Medikationen, Allergien, Unverträglichkeiten, medizinische Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen. Sie entscheiden, ob die Notfalldaten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte bei einer normalen Behandlungssituation mit einer PIN geschützt sind.
Hier können Sie Ihr digitales Passfoto schnell und umkompliziert hochladen und direkt an den BKK24-Lichtbildservice zu senden.