Für Ihre optimale Versorgung arbeitet die BKK24 mit ausgewählten Partnern meist auch an Ihrem Wohnort oder ganz in Ihrer Nähe zusammen, die Sie mit Hilfsmitteln aus den beiden folgenden Gruppen zu versorgen:
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt: Sie tragen 10% vom Rechnungsbetrag selbst – allerdings höchstens einen Anteil von 10,00 Euro pro Monat an Ihren Hilfsmitteln. Sie leisten keine Zuzahlung bis zum Ende Ihres 18. Lebensjahrs oder wenn Sie Hilfsmittel im Rahmen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung benötigen.