Für Ihre optimale Versorgung arbeitet die BKK24 mit ausgewählten Partnern meist auch an Ihrem Wohnort oder ganz in Ihrer Nähe zusammen, die Sie mit Hilfsmitteln aus den beiden folgenden Gruppen zu versorgen:
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und wird grundsätzlich bei Ihrer Versorgung berücksichtigt. In den meisten Fällen tragen Sie bei Hilfsmitteln, die zum regelmäßigen Verbrauch bestimmt sind, höchstens einen Anteil von 10,00 Euro pro Monat. Bei einmaligen Versorgungen fällt keine monatliche Zuzahlung an. Außerdem leisten Sie keine Zuzahlung bis zum Ende Ihres 18. Lebensjahres oder wenn Sie Hilfsmittel im Rahmen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung benötigen.