Impfkalender Inland

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die für das jeweilige Lebensalter von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut für die Bundesrepublik Deutschland empfohlenen Schutzimpfungen. All diese Impfungen bezahlt die BKK24 für Ihre Versicherten.

Empfohlene Schutzimpfungen

Alter: 2 Monate

Wundstarrkrampf (Tetanus)*
Diphterie *
Keuchhusten *
Hirnhaut-/Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenzae Typ b *
Kinderlähmung *
Hepatitis B *
Pneumokokken
Rotaviren
Meningokokken B

Alter: 3 Monate

Wundstarrkrampf (Tetanus)*
Diphterie *
Keuchhusten *
Hirnhaut-/Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenzae Typ b *
Kinderlähmung *
Hepatitis B *
 

Alter: 4 Monate

Wundstarrkrampf (Tetanus)*
Diphterie *
Keuchhusten *
Hirnhaut-/Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenzae Typ b *
Kinderlähmung *
Hepatitis B *
Pneumokokken
Meningokokken B

11-14 Monate

Diphtherie *
Wundstarrkrampf (Tetanus) *
Keuchhusten *
Haemophilus influenzae Typ b *
Kinderlähmung *
Hepatitis B *
Pneumokokken 
Meningokokken C
Masern, Mumps, Röteln ***
Windpocken (Varizellen)
Meningokokken B

15-23 Monate

Masern, Mumps, Röteln
Windpocken (Varizellen) (k)

5-6 Jahre

Diphtherie (A)
Wundstarrkrampf/Tetanus (A)
Keuchhusten (Pertussis) (A)
Meningokokken B

9-17 Jahre

Diphtherie (A)
Wundstarrkrampf/Tetanus (A)
Keuchhusten (Pertussis) (A)
Kinderlähmung (Poliomyelitis) (A)
Hepatitis B (G)
Gebärmutterhalskrebs (SM)

ab 18 Jahre

Diphtherie (A)******
Wundstarrkrampf/Tetanus (A)******

ab 60 Jahre

Diphtherie (A)******
Wundstarrkrampf/Tetanus (A)******
Influenza (Grippeschutzimpfung) (S)
Pneumokokken (S) (Aktueller Hinweis unten)
Herpes Zoster (Gürtelrose)

Aktuell (für den Altersbereich ab 60): Die über die Gesundheitskarte abgerechnete Leistung der Pneumokokken-Impfung erhalten derzeit nur Patienten mit Immundefizienz, Personen ab 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen. Erstattungen von selbst bezahlten Pneumokokken-Impfungen sind leider nicht möglich.

A) Auffrischung möglichst nicht früher als fünf Jahre nach der letzten Dosis

(G) Grundimmunisierung aller nicht geimpften Jugendlichen/Komplettierung

(S) Standardimpfung mit allgemeiner Anwendung

(SM) Standardimpfung für Mädchen

(*) Abstand 4 Wochen bei Grundimmunisierung, 6 Monate zwischen vorletzter und letzter Impfung

(***) 4 Wochen Mindestabstand zwischen den Impfungen

(******) Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis


Die Angaben in der Tabelle oben beruhen auf den Empfehlungen der ständigen Impfkommission, Stand August 2018. Ziel muss es sein, möglichst frühzeitig einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Abweichungen von den angegebenen Terminen sind möglich und unter Umständen notwendig. Weiterhin gilt:

  • Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe eingesetzt werden.
  • Grundsätzlich sollten bei jedem Arzttermin die Impfungen überprüft und ggf. vervollständigt werden.

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