Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird ausgeweitet und gilt rückwirkend ab dem 5. Januar 2021:
Hinweise zum Ausfüllen:
Für jeden Betreuungszeitraum stellen Sie einen eigenen Antrag. Wenn Sie Ihr Kind mit einer Unterbrechung betreut haben, benötigen wir zwei Anträge von Ihnen. Beispielsweise reichen Sie einen ersten Antrag für den 15.-16.02.2021 ein – und einen zweiten Antrag womöglich für den 18.-19.02.2021. Pro Zeitraum müssen Sie also jeweils einen Antrag einreichen.
Falls Sie nur einen einzelnen Tag beantragen möchten, tragen Sie einfach unter Zeitraum der Betreuung bei "vom" und "bis" das gleiche Datum ein. Also beispielsweise vom 10.02.2021 bis 10.02.2021.