Krankengeld

Krankengeld von der BKK24
Wir sind finanziell vor allem auch dann für Sie da, wenn Sie unsere Hilfe einmal wirklich brauchen: Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld.

So funktioniert`s

  • Ihr Anspruch auf Krankengeld von der BKK24 beginnt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, also in der Regel nach sechs Wochen.
  • Als gesetzlich oder freiwillig versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie Krankengeld, wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind oder mit dem Versicherungsschutz Ihrer BKK24 stationär in einem Krankenhaus beziehungsweise einer Reha-Einrichtung behandelt werden.

Das sind Ihre Vorteile

  • Ein Krankengeld wird berechnet in Höhe von 70 Prozent der Bruttobezüge und höchstens 90 Prozent der Nettobezüge, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Jedoch wird ein gesetzlicher Höchstbetrag festgeschrieben. Von diesem Betrag werden noch Beiträge in Abzug gebracht.
  • Haben Sie in den letzten 12 Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, kann das Bruttokrankengeld sogar bis zu 100 Prozent des Nettoentgelts betragen.
  • Sofern Versicherungspflicht in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, übernehmen wir neben der Krankengeldzahlung auch mindestens die Hälfte der Beiträge.
  • Das Krankengeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit grundsätzlich für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
  • Voraussetzung ist, dass Sie gegen Entgelt beschäftigt und mit Anspruch auf Krankengeld bei der BKK24 versichert sind.
  • Wenn Sie auf eigene Kosten behandelt werden, zum Beispiel für eine privat finanzierte Schönheitsoperation, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
  • Bitte reichen Sie Ihre Krankschreibungen rechtzeitig (binnen einer Woche) bei uns, Ihrer Krankenkasse, ein. Das geht unter anderem auch einfach per App.

Für Sie zusammengestellt: Die wichtigsten Informationen zum Thema Krankengeld. Welchen Anspruch habe ich? Wie funktioniert die Zahlung? Hier Merkblatt ansehen.
In folgendem Krankengeldrechner können nicht alle Sonderfälle abgebildet werden – für weiterführende Fragen wenden Sie sich gern an unsere Krankengeldabteilung.