Krankenhaus- behandlung

Krankenhausbehandlung mit der BKK24
Die BKK24 übernimmt die Kosten für notwendige Krankenhausbehandlungen. Diese können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär durchgeführt werden. Außerdem werden ambulante Operationen und bestimmte ambulante Behandlungen ebenfalls übernommen.

Leistungen für unsere Versicherten

In allen Vertragskrankenhäusern (also nicht in Privatkliniken) in Deutschland, haben Sie Anspruch auf:

  • Übernahme der Kosten für notwendige vollstationäre, teilstationäre, vor- und nachstationäre Krankenhausaufenthalte. Diese beinhalten insbesondere ärztliche Behandlungen, Krankenpflege und die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Außerdem Unterkunft und Verpflegung. Die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Frührehabilitation.
  • Übernahme der Kosten für notwendige ambulante Operationen und bestimmte ambulante Behandlungen.

Weitere Informationen

  • Wenn eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, wird Ihr behandelnder Arzt Sie in ein geeignetes Krankenhaus einweisen bzw. überweisen. In Notfällen können Sie ohne Einweisung oder Überweisung ein Krankenhaus aufsuchen.
  • Im Rahmen der Regelversorgung dürfen wir die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt übernehmen. Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen sowie eine Krankentagegeldabsicherung sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können Sie zum Beispiel bei unseren Kooperationspartnern zu exklusiven Bedingungen absichern.
  • Haben Sie den Wunsch, sich in einer Privatklinik behandeln zu lassen, nehmen Sie bitte unbedingt rechtzeitig vor der Behandlung Kontakt mit uns auf.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen sind auf zehn Euro pro Tag und auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.