Vor Beginn der Maßnahmen senden Sie uns Ihren Behandlungsplan zu. Unsere Genehmigung legen Sie dann Ihrem behandelnden Arzt vor, damit dieser direkt mit uns abrechnen kann. Den zusätzlichen Kostenzuschuss von jeweils 300,00 Euro überweisen wir Ihnen nach den jeweiligen Behandlungszyklen. Ein formloser Antrag und Ihre diesbezüglichen Quittungen im Original sind hierbei ausreichend.
Ihr Vorteil und Wert dieser Extraleistung: ein Kostenzuschuss pro Versuch 300,00 Euro. Bezuschusst werden maximal vier Versuche. Für den vierten Zuschuss müssen beide Partner bei der BKK24 versichert sein.
Damit wir uns an diesen Kosten beteiligen dürfen, müssen folgende vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein: