Wichtig: Wir wollen, dass Sie in guten Händen sind. Deshalb benötigen wir den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung Ihres Osteopathen oder die Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände. Bitte beachten Sie, dass es für Neugeborene (bis zum 28. Lebenstag) zusätzliche Vorgaben für eine qualifizierte Behandlungen bestehen. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Therapeuten, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60,00 Euro pro Sitzung und für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr.
Den Antrag auf Erstattung der angefallenen Osteopathie-Kosten finden Sie unter Anträge und Formulare.
Wert dieser Leistung: bis zu 360,00 Euro