Zahnersatz

Zahnersatzleistungen der BKK24
Auch bei der besten Pflege halten die eigenen Zähne nicht immer ein Leben lang. Deshalb bleibt der Zahnersatz eine Leistung, auf die Sie als Versicherter der BKK24 Anspruch haben.

So funktioniert`s

  • Unsere Versicherten können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden.
  • Ihrem aktuellen Ausgangsbefund wird eine genau definierte Regelversorgung zugeordnet. Diese besteht aus den notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Für diese Regelversorgung wird ein entsprechender Festzuschuss (60% der Regelversorgung) zugeordnet. Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie auch dann diesen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich für einen Zahnersatz entscheiden, der aufwendiger gestaltet ist.

Ihre Vorteile mit dem ZAHNÄRZTLICHEN BONUSHEFT

  • Der Festzuschuss für Ihren Zahnersatz erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren.
  • Können Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen (das laufende Jahr darf dabei nicht berücksichtigt werden), erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent der Regelversorgung.

Lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt ausstellen, den wir gerne zeitnah für Sie prüfen. So wissen Sie bereits im Vorfeld welche Kosten auf Sie zukommen!

Härtefallregelung

Wenn für Sie die sogenannte "Härtefall"-Regelung zutrifft, können Sie einen doppelten Festzuschuss erhalten. Dafür muss Ihr Brottoeinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Den Antrag auf doppelten Festzuschuss für Zahnersatz mit Informationen zu den konkreten Einkommensgrenzen, finden Sie unter Anträge & Formulare.

Tipp: Härtefallregelungen betreffen den Zahnersatz. Sollten Sie Fragen zu anderen Befreiungen haben, finden Sie unter Zuzahlungen weitere Informationen.