Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht uns, die Versorgung unserer Versicherten individueller zu gestalten und eine bessere Unterstützung im Krankheitsfall zu bieten.
Was macht die BKK24 mit meinen Daten?
Der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführte § 25 b SGB V ermöglicht es uns Abrechnungsdaten unserer Versicherten auszuwerten, um Sie zu bestehenden Gesundheitsrisiken in folgenden Bereichen zu informieren: