Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25 SGB V

Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht uns, die Versorgung unserer Versicherten individueller zu gestalten und eine bessere Unterstützung im Krankheitsfall zu bieten.

 

Was macht die BKK24 mit meinen Daten?

Der durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingeführte § 25 b SGB V ermöglicht es uns Abrechnungsdaten unserer Versicherten auszuwerten, um Sie zu bestehenden Gesundheitsrisiken in folgenden Bereichen zu informieren:

  • seltenen Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Gefährdungen der Gesundheit, die durch Arzneimittel entstehen können
  • Pflegebedürftigkeit
  • schwere Erkrankungen, bei denen eine frühe Begutachtung förderlich ist.
  • ob Sie eine Impfung nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) benötigen

 

Vier Wochen vor Beginn der Datenauswertung informieren wir unsere Versicherten über verschiedene Kanäle, wie z. B www.bkk24.de, über unser Magazin "Lebenswert" oder über Aushänge in unseren Servicecentern.

Wenn wir ein Risiko auf eine Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit feststellen konnten, bekommen Sie von uns eine individuelle Gesundheitsempfehlung. Es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile, wenn Sie der Empfehlung folgen oder nicht folgen.

Sie können der Datennutzung zur Auswertung insgesamt oder in einzelnen Punkten widersprechen. Dabei entstehen durch den Widerspruch keine Vor- oder Nachteile. Ebenso können Sie auch Ihren Widerspruch wieder zurücknehmen. Hier1 können Sie Ihren Widerspruch elektronisch bei uns einreichen.

Ihren Widerspruch können Sie hier3 jederzeit zurücknehmen.

Widerspruchsformular Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25b SGB V

Teilweiser Widerspruch

Info

Sie werden bei erfolgreicher Einreichung des Formulars auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet. Wenn Sie nicht weitergeleitet werden, füllen Sie das Formular bitte erneut aus oder melden sich bei uns.

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