Hintergrund der Forschungsdatenspende
Die Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) können pseudonymisiert für Forschungszwecke genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen über Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Die Übermittlung von ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) soll voraussichtlich ab dem 12.01.2027 erfolgen.
Die Daten sollen dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern und neue Erkenntnisse aus der medizinischen und Versorgungsforschung schneller in die Praxis zu bringen.
Widerspruch einlegen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre ePA-Daten für Forschungszwecke genutzt werden, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann digital über das ePA-Widerspruchsformular eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Datenübermittlung, zur Nutzung der Daten für Forschungszwecke und zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie unter: www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de
Hinweis bei einem Wechsel der Krankenkasse
Falls Sie nach Abgabe Ihres Widerspruchs die Krankenkasse wechseln, beachten Sie bitte, dass Ihr Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Forschungszwecken möglicherweise nicht automatisch bei Ihrer neuen Krankenkasse berücksichtigt wird. Daher kann es erforderlich sein, dass Sie Ihren Widerspruch nach einem Kassenwechsel gegenüber Ihrer neuen Krankenkasse erneut erklären.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an Ihre neue Krankenkasse und erkundigen Sie sich, ob eine erneute Widerspruchserklärung erforderlich ist.