Organspende

Organspende: Entscheiden Sie selbst

In Deutschland warten tausende schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan. Mit einer Organspende nach dem eigenen Tod können Sie vielleicht einem oder mehreren von ihnen helfen. Sie können sich aber ebenso bewusst gegen eine Spende entscheiden. 

Wichtig ist vor allem: Treffen Sie eine eigene Entscheidung und halten Sie sie fest.

Organspende – was bedeutet das eigentlich?

Bei einer postmortalen Organspende werden Organe nach dem Tod einer Person für eine Transplantation zur Verfügung gestellt. Dabei können unter anderem Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantiert werden. Welche Organe tatsächlich für eine Spende geeignet sind, wird immer im Einzelfall ärztlich geprüft.

Eine Organspende ist nur unter sehr besonderen medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen möglich. Dazu gehören insbesondere:

  • Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen („Hirntod“) muss zweifelsfrei festgestellt worden sein.
  • Es muss eine Zustimmung zur Organ- und gegebenenfalls Gewebespende vorliegen.
  • Die medizinischen Voraussetzungen für eine Spende müssen erfüllt sein.

Da der Hirntod selten eintritt (beispielsweise bei Unfällen, Hirnblutungen oder anderen schweren Schädigungen des Gehirns), kommen insgesamt nur wenige Verstorbene für eine Organspende infrage.

Wenn der Hirntod eintritt – was passiert dann?

Eine Organspende ist kein Automatismus. Zunächst muss der Tod zweifelsfrei festgestellt werden. Erst danach wird geprüft, ob eine Organ- oder Gewebespende medizinisch möglich ist und ob eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

Die Feststellung des Hirntods erfolgt unabhängig von der Frage, ob eine Organspende gewünscht wird. Sie dient zunächst dazu, sicher festzustellen, ob der Mensch verstorben ist. Erst wenn die entsprechenden medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Organspendeprozess eingeleitet werden.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das bedeutet: Eine Organspende setzt grundsätzlich voraus, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organ- und Gewebespende zugestimmt hat.

Ihre Entscheidung können Sie beispielsweise festhalten

  • im Organspende-Register,
  • auf einem Organspendeausweis oder
  • in einer Patientenverfügung.

Liegt keine eigene Entscheidung vor, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Sie sollen ermitteln, wie die verstorbene Person vermutlich entschieden hätte. Maßgeblich ist also grundsätzlich der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person – nicht die persönliche Einstellung der Angehörigen.

Deshalb entlasten Sie Ihre Angehörigen, wenn Sie Ihre Entscheidung zu Lebzeiten treffen und mit ihnen darüber sprechen.

Kommt es zu einer Spende, werden die Organe sorgfältig entnommen und anschließend medizinisch untersucht. Auch bei älteren Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen können Organe für eine Spende infrage kommen. Ein allgemeines Höchstalter für eine Organspende gibt es nicht. Ob ein Organ geeignet ist, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall.

Nach der Operation wird der Körper des oder der Verstorbenen den Angehörigen zur Bestattung übergeben.

Das Organspende-Register: Entscheidung online festhalten

Das Organspende-Register bietet eine zentrale Möglichkeit, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital zu dokumentieren.

Dort können Sie beispielsweise

  • einer Organ- und Gewebespende vollständig zustimmen,
  • bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende ausschließen,
  • die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe begrenzen,
  • die Entscheidung auf eine namentlich benannte Person übertragen oder
  • eine Organ- und Gewebespende ablehnen.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können Ihre Erklärung jederzeit einsehen, ändern oder löschen. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Ihre Erklärung im Organspende-Register ist nicht öffentlich zugänglich. Auf sie können im Ernstfall nur dazu berechtigte Angestellte eines behandelnden Krankenhauses zugreifen, wenn die Voraussetzungen für eine Organ- oder Gewebespende grundsätzlich vorliegen.

Jetzt Entscheidung im Organspende-Register dokumentieren

Organspendeausweis: Die klassische Möglichkeit

Sie können Ihre Entscheidung auch weiterhin mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Dort können Sie einer Spende zustimmen, sie ablehnen oder Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken.

Bewahren Sie den Ausweis so auf, dass er im Notfall gefunden werden kann. Sinnvoll ist außerdem, Ihre Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über Ihre Entscheidung zu informieren.

Wichtig: Ein Organspendeausweis bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zur Spende. Auch ein Nein ist eine selbstbestimmte Entscheidung und kann entsprechend dokumentiert werden.

Organspendeausweis herunterladen

Häufige Fragen zum Thema Organspende

Muss ich Organspenderin oder Organspender werden?

Nein. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist persönlich. Sie können zustimmen, die Spende ablehnen oder Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken.

Können meine Angehörigen meine Entscheidung ändern?

Nein. Haben Sie zu Lebzeiten eine wirksame Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen, ist diese maßgeblich. Ihre Angehörigen sind an Ihre Entscheidung gebunden.

Was passiert, wenn ich nichts entscheide?

Wenn keine eigene Entscheidung bekannt ist, werden die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Eine eigene Entscheidung kann ihnen diese schwierige Aufgabe abnehmen.

Kann ich meine Entscheidung später ändern?

Ja. Eine im Organspende-Register gespeicherte Erklärung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Auch ein Organspendeausweis kann durch eine neue Entscheidung ersetzt werden.

Muss ich der BKK24 meine Entscheidung mitteilen?

Nein. Ihre Entscheidung wird nicht bei uns hinterlegt. Wenn Sie das Organspende-Register nutzen, wird sie dort sicher dokumentiert und kann im Ernstfall von berechtigten Personen des behandelnden Krankenhauses abgerufen werden.

Ab welchem Alter kann ich entscheiden?

Eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende kann in Deutschland ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erklärt werden. Ein Widerspruch ist bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Organ- und Gewebespende?

Organ- und Gewebespende werden häufig gemeinsam genannt, sind medizinisch aber nicht dasselbe.

Bei einer Organspende können beispielsweise Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm für eine Transplantation infrage kommen. Bei einer Gewebespende können unter anderem Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Haut oder Knochen gespendet werden.

Für Organ- und Gewebespenden gelten teilweise unterschiedliche medizinische Voraussetzungen. Eine Gewebespende kann beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich sein.

Wenn Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, können Sie deshalb auch zwischen Organ- und Gewebespende differenzieren.

Kann ich trotz einer Erkrankung Organe spenden?

In vielen Fällen ja. Erkrankungen oder ein höheres Lebensalter schließen eine Organspende nicht automatisch aus.

Ob Organe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im konkreten Fall anhand des Gesundheitszustands und der medizinischen Befunde beurteilt. Auch chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes bedeuten nicht grundsätzlich, dass eine Organspende ausgeschlossen ist.

Sie müssen deshalb nicht selbst beurteilen, ob Sie als Spenderin oder Spender infrage kommen. Diese Entscheidung treffen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall.

KÖNNEN AUCH ÄLTERE MENSCHEN ORGANE SPENDEN?

Ja. Für eine Organspende gibt es kein allgemeines Höchstalter. Entscheidend ist vielmehr, ob die Organe zum Zeitpunkt der möglichen Spende medizinisch geeignet sind. Auch ältere Menschen können deshalb grundsätzlich Organspenderinnen oder Organspender sein.

WAS PASSIERT MIT MEINEM KÖRPER NACH DER ORGANENTNAHME?

Die Organentnahme erfolgt mit der gleichen medizinischen Sorgfalt wie ein operativer Eingriff. Anschließend wird der Körper würdevoll versorgt und den Angehörigen zur Bestattung übergeben.

Eine Organspende bedeutet nicht, dass Angehörige auf einen Abschied verzichten müssen. Auch eine Aufbahrung und die üblichen Formen des Abschieds sind grundsätzlich möglich. Die konkreten Möglichkeiten können von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

IST EINE ORGANSPENDE ANONYM?

Die Empfängerinnen und Empfänger der Organe erfahren grundsätzlich nicht, von wem die Organe stammen. Umgekehrt erhalten Angehörige der spendenden Person keine persönlichen Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger.

Über die Vermittlung von Spenderorganen entscheidet in Deutschland die zuständige Vermittlungsstelle nach den geltenden gesetzlichen und medizinischen Regeln.

Organspende zu Lebzeiten

Von der postmortalen Organspende ist die Lebendorganspende zu unterscheiden. Dabei spendet ein lebender Mensch ein Organ oder einen Organteil, beispielsweise eine Niere oder einen Teil der Leber.

Für eine Lebendorganspende gelten besonders strenge Voraussetzungen. Die spendende Person muss unter anderem volljährig und einwilligungsfähig sein, umfassend aufgeklärt werden und darf durch die Spende nicht über das unvermeidbare Operationsrisiko hinaus gefährdet werden. Außerdem muss eine besondere persönliche Nähe zwischen spendender und empfangender Person bestehen. Eine unabhängige Lebendspendekommission prüft die Voraussetzungen.

Die Lebendorganspende ist deshalb eine eigenständige medizinische und rechtliche Frage und nicht mit der Entscheidung über eine Organspende nach dem eigenen Tod gleichzusetzen.

Wem kann ich weitere Fragen zum Thema Organspenden stellen? 

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG - ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA) unterhält ein Info-Telefon zum Thema Organ- und Gewebespenden: 0800 - 90 40 400. Die bundesweit kostenlose Hotline ist von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr besetzt. 

Auch Anfragen per E-Mail sind möglich: organspende@bzga.de. 

Ausführliche und aktuelle Informationen zu Organ- und Gewebespende, den medizinischen Voraussetzungen und dem Organspende-Register finden auf der Website des BIÖG:

www.organspende-info.de

Treffen Sie Ihre Entscheidung

Ob Sie Ja oder Nein sagen oder Ihre Zustimmung einschränken: Wichtig ist, dass Sie sich informieren und Ihre eigene Entscheidung treffen. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. So wissen die Menschen, die Ihnen nahestehen, was Sie sich wünschen.

Jetzt im Organspende-Register entscheiden

Organspendeausweis herunterladen