Ist Zahnersatz erforderlich, übermittelt uns Ihre Zahnarztpraxis vor Behandlungsbeginn digital einen Heil- und Kostenplan (vor einer Genehmigung darf Ihr/e Zahnarzt / Zahnärztin die Arbeit nicht beginnen). Sie erhalten bei Genehmigung von Ihrer BKK24 eine Information über die Höhe des bewilligten Festzuschusses.
Über den Link finden Sie weitere Informationen zu Festzuschüssen und zu Zuschusserhöhungen bei "Härtefällen" im Bereich Zahnersatz.
Zusatztipp: Schauen Sie, wie unsere Extraleistungen Zahnersatz günstiger machen können.