Pflegesätze

Die aktuellen Pflegesätze
Pflegebedürftige können frei entscheiden zwischen Pflegegeld, das von der Pflegekasse ausbezahlt wird, oder Pflege-Sachleistungen, bei denen Einsätze professioneller Pflegedienste im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen direkt bezahlt werden.

PSG II: Die wichtigsten Leistungen mit Leistungshöhen.

Leistungsarten Pflegegrad
PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
 
Pflegegeld (monatlich) 0 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 0 796 € 1.497 € 1.859 € 2.229 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 €
Hausnotruf (monatlich) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (jährlich) 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) 0 € 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 €
DiPA (monatlich) 53 € 53 € 53 € 53 € 53 €
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 0 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855 € 2.096 €

 

 

Erläuterung

  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
    Das gemeinsame Jahresbudget macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro. Das entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Festgelegt ist das ab dem 01.07.2025 im in Kraft tretenden Paragraf 42a des Elften Sozialgesetzbuchs.
  • Tagespflege 
    Die Tagespflege kann ohne Anrechnung auf die Sachleistungen bzw. das Pflegegeld bezogen werden.
  • Entlastungsbetrag 
    Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für gesetzlich bestimmte Sachleistungsangebote. Damit sollen ehrenamtlich Pflegende entlastet oder die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen gefördert werden.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite zur Pflegeberatung.

Verhinderungspflege

Seit dem 01.07.2025 gelten vereinfachte Voraussetzungen. Alle Änderungen finden Sie dazu ausführlich erklärt auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.