Pflegesätze

Die aktuellen Pflegesätze
Pflegebedürftige können frei entscheiden zwischen Pflegegeld, das von der Pflegekasse ausbezahlt wird, oder Pflege-Sachleistungen, bei denen Einsätze professioneller Pflegedienste im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen direkt bezahlt werden.

PSG II: Die wichtigsten Leistungen mit Leistungshöhen.

Erläuterung

  • Verhinderungspflege
    Der Zeitumfang beträgt 42 Tage pro Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806,00 € auf insgesamt 2.418,00 € erhöht werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.
  • Kurzzeitpflege 
    Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.774,00 € auf dann 3.386,00 € verdoppelt werden  – das gilt wenn Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung liegt bei 8 Wochen pro Kalenderjahr.
  • Tagespflege 
    Die Tagespflege kann ohne Anrechnung auf die Sachleistungen bzw. das Pflegegeld bezogen werden.
  • Entlastungsbetrag
    Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für gesetzlich bestimmte Sachleistungsangebote. Damit sollen ehrenamtlich Pflegende entlastet oder die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen gefördert werden.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite zur Pflegeberatung.