Fügen Sie dem Erstattungsantrag einfach die spezifizierte Rechnung des Optikers sowie die entsprechende augenärztliche Verordnung bzw. die Augenglasbestimmung des Optikers bei. Die Augenglasbestimmung des Optikers kann Bestandteil der Rechnung sein.
Wert dieser Extraleistung: Bis zu 150,00 Euro