Wir unterstützen die sportliche Aktivität Ihres Kindes gern und bezuschussen eine spezielle Sportbrille mit bis zu 150 €. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie dieses Angebot alle 2 Jahre in Anspruch nehmen. In dem Erstattungsbetrag sind die Gläser sowie das Gestell enthalten. Kosten, die über 150,00 € hinausgehen, werden von Ihnen selbst getragen.
Hinweis: Sollten Sie für Ihr Kind eine augenärztliche Verordnung erhalten, die für eine Alltagsbrille mit Kunststoffgläsern ausgestellt wurde, handelt es sich dabei nicht um eine spezielle Sportbrille. In diesem Fall gelten die üblichen Festbeträge für Sehhilfen, die der Optiker direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Der 150 Euro Zuschuss ist ausschließlich für echte Sportbrillen bestimmt.
Sie reichen uns einfach die Rechnung und den Zahlungsbeleg für die Sportbrille ein. Dazu geben Sie bitte immer Ihre aktuelle Bankverbindung mit an. Nach einer Prüfung erstatten wir Ihnen gern die maximal 150 Euro.
Wert dieser Extraleistung: Bis zu 150,00 Euro