Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Dem deutschen Gesundheitswesen gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug oder Korruption verloren. Wir möchten dagegen angehen, damit dieses Geld wieder für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht. Hier können Sie uns auf Unregelmäßigkeiten bzw. rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinweisen. Bitte füllen Sie dafür das folgende Formular aus. Sie können dies auch anonym tun. In jedem Fall behandeln wir alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie können sich auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen und einen Verdacht melden.

Erklärung was "Unregelmäßigkeiten" hierbei bedeutet: Der Begriff Unregelmäßigkeiten im Sinne der §§ 197a SGB V, 47a SGB XI erfasst insbesondere Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Die Kranken- und Pflegekassen haben daher bei jedem Sachverhalt eigenständig zu prüfen, ob ein „Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung“ für die GKV bestehen könnte und dann unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten.

Sofern Sie einen Hinweis auf (zahn)ärztliches Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden wollen, können Sie sich auch an die zuständige Fehlverhaltensbekämpfungsstelle der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen des betreffenden Bundeslandes wenden.

Hinweise, die einen Behandlungsfehler betreffen oder Versichertenbeschwerden, auch wenn sie sich gegen ein laufendes Widerspruchsverfahren oder eine sozialgerichtliche Klage richten, fallen nicht unter den Begriff „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“.

Bitte beschreiben Sie uns möglichst genau, worauf Sie uns aufmerksam machen möchten. Damit helfen Sie uns Fehlverhalten schnell aufzuklären.

 

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Angaben zur beteiligten Person
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