SIE SIND NEU BEI DER BKK24?
Bitte übermitteln Sie uns den elektronischen Datensatz zum Arbeitgeberkonto (DSAK) mit allen wichtigen Daten und Ansprechpartnern aus Ihrem Unternehmen. Ebenso können Sie über dieses Verfahren das SEPA-Lastschriftmandant oder die Umlage (U1) Wahlerklärung elektronisch und sicher an uns übermitteln. Nutzen Sie dafür das SV-Meldeportal.
BENÖTIGEN SIE EINE UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG?
Fordern Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ganz einfach und bequem elektronisch bei uns an. Wir senden Ihnen umgehend (normalerweise am Folgetag) die Bescheinigung zurück – gern auch in englischer Sprache. Prüfen Sie dazu einfach Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder wenden Sie sich an Ihren Softwarehersteller – ebenfalls ist die Anforderung über das SV-Meldeportal möglich. Dies spart Zeit, Geld und lange Postwege.
MÖCHTEN SIE UNS EIN SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT ERTEILEN?
Bitte senden Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat elektronisch über den DSAK-Datensatz zu. Bitte wählen Sie dafür den Datenbaustein „DBSL“ aus und senden uns diesen ganz einfach per Datenübermittlung zu. Dieses Übermittlungsverfahren erfolgt über das DEÜV-Meldeverfahren und ist schnell, direkt und sicher.
MÖCHTEN SIE EINE WAHLERKLÄRUNG FÜR DEN UMLAGE- UND ERSTATTUNGSSATZ ABGEBEN?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit zum Jahresanfang den Erstattungssatz neu zu wählen. Alle notwendigen Angaben zur Einrichtung sowie Änderungen eines Arbeitgeberkontos sind in elektronischer Form zu veranlassen. Die Änderung des Umlage- und Erstattungssatzes muss ebenfalls im elektronischen Meldeverfahren (DSAK) mit der „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“, also dem Datenbaustein „DBWU“ abgegeben werden.
Die Arbeitgeberversicherung stellt daher keine Änderungsformulare mehr zur Verfügung. Die aktuell geltenden Umlagesätze und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage der BKK-Arbeitgeberversicherung www.bkk-aag.de.
Als Arbeitgeber müssen Sie Meldungen an die Krankenkassen abgeben. Das betrifft beispielsweise die Jahresmeldungen, oder wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen oder einer Ihrer Angestellten die Firma verlässt. Bei Fragen hierzu unterstützen wir Sie gern. Es ist verbindlich geregelt, dass Meldungen nur elektronisch über bestimmte Programme versendet werden dürfen. Eine Möglichkeit, die Daten sicher an uns zu übermitteln, ist das SV-Meldeportal.
Anwendung SV-Meldeportal
Die Anwendung SV-Meldeportal ermöglicht den Arbeitgebern, Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten elektronischen Weg zu übermitteln. Zielgruppe sind vorrangig Arbeitgeber mit fünf bis zehn Mitarbeitern. Aber auch große Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen können diese Anwendung nutzen:
Betriebsnummer der BKK24
Zur eindeutigen Zuordnung innerhalb der Meldeverfahren geben Sie bitte die Krankenkassenbetriebsnummer der BKK24 an.
Diese lautet 23709856.