Als Arbeitgeber müssen Sie Meldungen an die Krankenkassen abgeben. Das betrifft beispielsweise die Jahresmeldungen, oder wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen oder einer Ihrer Angestellten die Firma verlässt. Bei Fragen hierzu unterstützen wir Sie gern. Es ist verbindlich geregelt, dass Meldungen nur elektronisch über bestimmte Programme versendet werden dürfen. Eine Möglichkeit, die Daten sicher an uns zu übermitteln, ist das sv-Meldeportal.
Anwendung sv-meldeportal
Die Anwendung sv-meldeportal ermöglicht den Arbeitgebern, Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten elektronischen Weg zu übermitteln. Zielgruppe sind vorrangig Arbeitgeber mit fünf bis zehn Mitarbeitern. Aber auch große Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen können diese Anwendung nutzen:
Anwendung sv.net
Die bisher genutzte ANwendung sv.net wird ab dem 04.10.2023 von dem oben aufgeführten SV-Meldeportal abgelöst. Bis Ende des Jahres können Sie jedoch weiter darauf zugreifen und die Anwendung wie bisher nutzen.
Standard sv.net
Betriebsnummer der BKK24
Zur eindeutigen Zuordnung innerhalb der Meldeverfahren geben Sie bitte die Krankenkassenbetriebsnummer der BKK24 an.
Diese lautet 23709856.