FAQ

Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen zum Sportabzeichen-Wettbewerb für Betriebe der BKK24. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen weiter.

WIE MELDE ICH MEINEN BETRIEB AN?

Ihren Betrieb melden Sie einfach über www.bkk24.de/betriebssport an. Dort gibt es ein Online-Anmeldeformular.

WER KANN TEILNEHMEN?

Mitmachen können alle Betriebe, Institutionen und Organisationen mit Sitz in Deutschland. Die Teilnahme ist unabhängig von Ihrer Größe, Branchenzugehörigkeit oder dem Unternehmensstandort. Die Teilnehmenden müssen hauptamtlich beschäftigt sein.

DARF ICH MEINEN BETRIEB FÜR DEN WETTBEWERB ANMELDEN?

Fragen Sie am besten in der Personalabteilung unter dem Stichwort „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ nach und lassen Sie sich das OK geben.

GEHEN ICH ODER DER BETRIEB IRGENDWELCHE VERPFLICHTUNGEN EIN?

Nein. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.

MÜSSEN ALLE MITARBEITENDEN DAS SPORTABZEICHEN ABLEGEN?

Nein. Es ist aber schön, wenn Sie so viele Kolleg*innen wie möglich zur Teilnahme zu motivieren. Je mehr mitmachen, desto höher ist der Betrag, der am Ende ausgezahlt wird.

KANN UNSER VEREIN BZW. VERBAND TEILNEHMEN?

Vereine und Verbände können teilnehmen, allerdings dürfen nur die hauptamtlich Beschäftigten mitmachen. Die Abzeichen der Vereinsmitglieder zählen leider nicht.

KANN UNSERE SCHULE/KITA TEILNEHMEN?

Sie können das Kollegium und alle Mitarbeitenden sehr gerne zum Wettbewerb anmelden. Schüler*innen und Eltern können leider nicht berücksichtigt werden.

WO KANN ICH DAS DEUTSCHE SPORTABZEICHEN ABLEGEN?

Das Sportabzeichen kann in einem beliebigen Sportverein abgelegt werden. Den nächstgelegenen Sportabzeichen-Treff finden Sie hier: www.bkk24.de/sporttreff

IN WELCHEM ZEITRAUM KANN DAS SPORTABZEICHEN ABGELEGT WERDEN?

Vom 01.01. bis zum 31.12. kann das Sportabzeichen abgelegt werden.

SIND MEINE KOLLEG*INNEN VERSICHERT, FALLS DOCH MAL ETWAS PASSIERT?

Ja, auch Nichtvereinsmitglieder sind beim Training und beim Ablegen des Sportabzeichens über die ARAG Sportversicherung versichert.

KANN MAN DIE SPORTABZEICHEN IN VERSCHIEDENEN VEREINEN ABLEGEN?

Ja!

WER BEZAHLT DIE 3 EURO FÜR DIE URKUNDE DES DOSB?

In einigen Vereinen werden die Gebühren von 3 Euro für die Urkunde vom Verein übernommen. Grundsätzlich haben diese allerdings die Absolvent*innen selber zu tragen.

WELCHE AUFGABEN HAT DIE/DER SPORTABZEICHEN-PAT*IN?

Sportabzeichen-Pat*innen melden ihren Betrieb zum Wettbewerb an, informieren die Kolleg*innen über öffentliche Trainingstermine und motivieren diese. Außerdem halten sie den Kontakt zur BKK24.

WERDE ICH ALS PAT*IN DURCH DIE BKK24 UNTERSTÜTZT?

Ja! Die Sportabzeichen-Pat*innen erhalten ein- bis zweimal pro Monat alle wichtigen Infos zum Wettbewerb per Newsletter. Außerdem steht das Team der BKK24 für Fragen und Tipps zur Verfügung.

WIE INFORMIERE ICH MEINE KOLLEG*INNEN?

Nutzen Sie unser Infoblatt für die Bekanntmachung im Intranet, den sozialen Medien oder am Schwarzen Brett. Unverzichtbar: Mund-zu-Mund-Propaganda. Auch in Zeiten der Digitalisierung noch am wirksamsten!

BIS WANN MUSS ICH DIE SPORTABZEICHEN MELDEN?

Absolvent*innen müssen bis zum 01. März des Folgejahres bei der BKK24 gemeldet werden. Dies kann entweder mithilfe einer Excel-Liste oder der eingescannten Urkunden passieren. Infos: www.bkk24.de/sportabzeichenmeldung

WIE BEKOMME ICH DIE 5 EURO PRO ABGELEGTEM SPORTABZEICHEN?

Nach der Auswertung werden ab Mitte März die 5 Euro pro Sportabzeichen auf das Konto der/des Sportabzeichen-Pat*in oder Unternehmens überwiesen. Dazu fragen wir die Kontoverbindung und Adresse ab.

WER ERHÄLT DIE ZUSATZGEWINNE?

In jeder Größenkategorie werden im März des Folgejahres drei Gewinner per Los bestimmt. An der Verlosung nehmen automatisch alle Betriebe teil, in denen mindestens 10% der Belegschaft das Sportabzeichen ablegen.

WIE HOCH IST DER ZUSATZGEWINN?

Der Zusatzgewinn ist abhängig von der Unternehmensgröße. In der Kategorie bis 5 Mitarbeitende erhalten die drei siegreichen Betriebe jeweils 100 Euro, in der Kategorie bis 50 Mitarbeitende jeweils 250 Euro, in der Kategorie bis 500 Mitarbeitende 500 Euro und in der Kategorie mit mehr als 500 Mitarbeitenden jeweils 1.000 Euro.

WOFÜR KÖNNEN WIR DAS GEWONNENE GELD EINSETZEN?

Das gewonnene Geld steht Ihnen zur freien Verwendung zur Verfügung. Es kann z. B. für einen Grillabend, neue Sportgeräte oder Spende eingesetzt werden. Einige zahlen es an die Absolvent*innen aus.

DATENSCHUTZ

Im Rahmen des Wettbewerbs werden die folgenden Daten der Sportabzeichen-Absolvent*innen erhoben: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der Verein, bei welchem das Deutsche Sportabzeichen abgelegt wurde. Diese Daten werden zur Abrechnung und zur Prüfung der Richtigkeit beim jeweiligen Kreissportbund verwendet. Die Daten werden zu Abrechnungszwecken im Gesundheitsmarketing aufbereitet und an die Buchhaltung gegeben. In der Buchhaltung werden die Belege nach sechs Jahren vernichtet. Die erhobenen Daten werden in keiner Weise bekanntgegeben oder veröffentlicht.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir helfen gern weiter!

Nina Bekemeier
 

Telefon: 05724 971-208
E-Mail: n.bekemeier@bkk24.de