Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen zum Sportabzeichen-Wettbewerb für Betriebe der BKK24. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen weiter.
WIE MELDE ICH MEINEN BETRIEB AN?
Ihren Betrieb melden Sie einfach über www.bkk24.de/betriebssport-shg an. Dort gibt es ein Online-Anmeldeformular.
WER KANN TEILNEHMEN?
Mitmachen können alle Betriebe, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Landkreis Schaumburg. Die Teilnahme ist unabhängig von Ihrer Größe, Branchenzugehörigkeit oder dem Unternehmensstandort. Die Teilnehmenden müssen hauptamtlich beschäftigt sein.
DARF ICH MEINEN BETRIEB FÜR DEN WETTBEWERB ANMELDEN?
Fragen Sie am besten in der Personalabteilung unter dem Stichwort „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ nach und lassen Sie sich das OK geben.
GEHEN ICH ODER DER BETRIEB IRGENDWELCHE VERPFLICHTUNGEN EIN?
Nein. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
MÜSSEN ALLE MITARBEITENDEN DAS SPORTABZEICHEN ABLEGEN?
Nein. Es ist aber schön, wenn Sie so viele Kolleg*innen wie möglich zur Teilnahme zu motivieren. Je mehr mitmachen, desto höher ist der Betrag, der am Ende ausgezahlt wird.
KANN UNSER VEREIN BZW. VERBAND TEILNEHMEN?
Vereine und Verbände können teilnehmen, allerdings dürfen nur die hauptamtlich Beschäftigten mitmachen. Die Abzeichen der Vereinsmitglieder zählen leider nicht.
KANN UNSERE SCHULE/KITA TEILNEHMEN?
Sie können das Kollegium und alle Mitarbeitenden sehr gerne zum Wettbewerb anmelden. Schüler*innen und Eltern können leider nicht berücksichtigt werden.
WO KANN ICH DAS DEUTSCHE SPORTABZEICHEN ABLEGEN?
Das Sportabzeichen kann in einem beliebigen Sportverein abgelegt werden. Den nächstgelegenen Sportabzeichen-Treff finden Sie hier: www.bewegungslandkarte.de
IN WELCHEM ZEITRAUM KANN DAS SPORTABZEICHEN ABGELEGT WERDEN?
Vom 01.01. bis zum 31.12. kann das Sportabzeichen abgelegt werden.
SIND MEINE KOLLEG*INNEN VERSICHERT, FALLS DOCH MAL ETWAS PASSIERT?
Ja, auch Nichtvereinsmitglieder sind beim Training und beim Ablegen des Sportabzeichens über die ARAG Sportversicherung versichert.
KÖNNEN DIE SPORTABZEICHEN IN VERSCHIEDENEN VEREINEN ABLEGT WERDEN?
Ja!
WER BEZAHLT DIE 3,50 EURO FÜR DIE URKUNDE DES DOSB?
In Schaumburg werden die Gebühren in Höhe von 3,50 Euro durch die Veranstalter übernommen.
WELCHE AUFGABEN HAT DIE/DER SPORTABZEICHEN-PAT*IN?
Sportabzeichen-Pat*innen melden ihren Betrieb zum Wettbewerb an, informieren die Kolleg*innen über öffentliche Trainingstermine und motivieren diese. Außerdem halten sie den Kontakt zur BKK24.
WERDE ICH ALS PAT*IN DURCH DIE BKK24 UNTERSTÜTZT?
Ja! Die Sportabzeichen-Pat*innen erhalten ein- bis zweimal pro Monat alle wichtigen Infos zum Wettbewerb per Newsletter. Außerdem steht das Team der BKK24 für Fragen und Tipps zur Verfügung.
WIE INFORMIERE ICH MEINE KOLLEG*INNEN?
Nutzen Sie unser Infoblatt für die Bekanntmachung im Intranet, den sozialen Medien oder am Schwarzen Brett. Unverzichtbar: Mund-zu-Mund-Propaganda. Auch in Zeiten der Digitalisierung noch am wirksamsten!
BIS WANN MUSS ICH DIE SPORTABZEICHEN MELDEN?
Absolvent*innen müssen bis zum 01. März des Folgejahres bei der BKK24 gemeldet werden. Dies kann entweder mithilfe einer Excel-Liste oder der eingescannten Urkunden passieren. Infos: www.bkk24.de/sportabzeichenmeldung
WIE BEKOMME ICH DIE 5 EURO PRO ABGELEGTEM SPORTABZEICHEN?
Nach der Auswertung werden ab Mitte März die 5 Euro pro Sportabzeichen auf das Konto der/des Sportabzeichen-Pat*in oder Unternehmens überwiesen. Dazu fragen wir die Kontoverbindung und Adresse ab.
WER ERHÄLT DEN ZUSATZGEWINN UND WIE HOCH IST ER?
Im März des Folgejahres werden die Gewinner*innen anhand ihrer Teilnahmequote bestimmt.Der Zusatzgewinn ist abhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt vier Größenkategorien: bis 10, bis 50, bis 250 und mehr als 250 Mitarbeitende. In jeder Kategorie erhält der 1. Platz zusätzlich 12 Euro pro Absolvent*in, der 2. Platz zusätzlich 8 Euro pro Absolvent*in und ab dem 3. Platz gibt es zusätzlich einmalig 25 Euro pro Betrieb.
WOFÜR KÖNNEN WIR DAS GEWONNENE GELD EINSETZEN?
Das gewonnene Geld steht Ihnen zur freien Verwendung zur Verfügung. Es kann z. B. für einen Grillabend, neue Sportgeräte oder Spende eingesetzt werden. Einige Betriebe zahlen es an die Absolvent*innen aus.
DATENSCHUTZ
Im Rahmen des Wettbewerbs werden die folgenden Daten der Sportabzeichen-Absolvent*innen erhoben: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der Verein, bei welchem das Deutsche Sportabzeichen abgelegt wurde. Diese Daten werden zur Abrechnung und zur Prüfung der Richtigkeit beim jeweiligen Kreissportbund verwendet. Die Daten werden zu Abrechnungszwecken im Gesundheitsmarketing aufbereitet und an die Buchhaltung gegeben. In der Buchhaltung werden die Belege nach sechs Jahren vernichtet. Die erhobenen Daten werden in keiner Weise bekanntgegeben oder veröffentlicht.
Nina Bekemeier
Telefon: 05724 971-208
E-Mail: n.bekemeier@bkk24.de