Die häusliche Krankenpflege kann ein Bestandteil von drei verschiedenen ärztlichen Verordnungen sein.
Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst die Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Ihr Arzt kann sie verordnen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit behandelt werden müssen, dies aber nicht im Krankenhaus geboten wird oder nicht ausführbar ist. Die Krankenhausvermeidungspflege kann auch verordnet werden, wenn dadurch die stationäre Behandlung verkürzt oder ganz vermieden wird.
Mit einer Sicherungspflege erhalten Sie die notwendige Behandlungspflege. Für BKK24 Versicherte kann sie zusätzlich auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beinhalten. Unser Extra für Sie. Sicherungspflege kann verordnet werden, wenn Sie wegen einer Krankheit ambulant versorgt werden und dies nur mit Unterstützung durch häusliche Krankenpflege möglich ist und der Behandlung dient.
Die Unterstützungspflege umfasst die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Sie wird bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung der Krankheit verordnet – insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung. Unterstützungspflege hilft Versicherten, die sich vorübergehend nicht selbstständig versorgen können und keinen Pflegegrad über 2 haben.
Bitte legen Sie die Verordnung über Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zur Genehmigung bei Ihrer BKK24 vor. Ihr Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Verordnung. Auch für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn häusliche Pflege wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, entfällt die gesetzliche Zuzahlung.
In der Grundpflege sind die Kosten für das tägliche Waschen, die Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Zähneputzen, beim Essen und bei vielen weiteren Grundbedürfnissen enthalten.
Sofern dies zur Sicherung der ärztlichen Verordnung erforderlich ist, übernimmt Ihre BKK24 auch die Kosten der Behandlungspflege, wie zum Beispiel für den Verbandswechsel.
BKK24 Extraleistung:
Ist innerhalb der Sicherungspflege auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung notwendig, können nach einer Einzelfallprüfung die Kosten für längstens eine Stunde je Pflegeeinsatz und höchstens 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat übernommen werden. Die Dauer ist auf 8 Wochen pro Krankheitsfall begrenzt.