Haushaltshilfe

Haushaltshilfe
Wenn Mutter oder Vater in die Klinik oder zur Kur müssen, ist guter Rat teuer: Wer soll sich in der Zwischenzeit um die Kinder und die Ordnung in Ihren vier Wänden kümmern?

So funktioniert`s

Wir übernehmen die Kosten für eine Hilfe, wenn Sie den Haushalt auf Grund eines Krankenhausaufenthalts, einer stationären Kur oder bei häuslicher Krankenpflege nicht selbst führen können.

Um alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme oder einen Erstattungsanspruch zu klären, rufen Sie bitte unter Telefon 05724 971-0 bei Ihrer BKK24 an. Grundsätzlich gilt, dass:

  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
  • und/oder im Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Das sind Ihre Vorteile

  • Kostenübernahme bei Klinik- oder Kuraufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kostenübernahme, wenn Sie wegen einer akuten Krankheit, während der Schwangerschaft oder nach einer Geburt zeitweise nicht selbst zur Haushaltsführung in der Lage sind.
  • Kostenerstattung in angemessener Höhe, wenn Sie zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe die Versorgung Ihrer Kinder selbst organisieren wollen.

Wert der Leistung: 88 Euro pro Tag
Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie unter Anträge & Formulare