Haushaltshilfe

Haushaltshilfe
Wenn Mutter oder Vater in die Klinik oder zur Kur müssen, ist guter Rat teuer: Wer soll sich in der Zwischenzeit um die Kinder und die Ordnung in Ihren vier Wänden kümmern?

So funktioniert`s

Wir übernehmen die Kosten für eine Hilfe, wenn Sie den Haushalt auf Grund eines Krankenhausaufenthalts, einer stationären Kur oder bei häuslicher Krankenpflege nicht selbst führen können.

Um alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme oder einen Erstattungsanspruch zu klären, rufen Sie bitte unter Telefon 05724 971-0 bei Ihrer BKK24 an. Grundsätzlich gilt, dass:

  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
  • und/oder im Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch Sie vor Beginn der Inanspruchnahme schriftlich oder ggf. telefonisch zu stellen ist. Die ärztliche Bescheinigung kann nachgereicht werden. Eine vollständige Prüfung Ihres Anliegens kann erst erfolgen, wenn sowohl Ihr Antrag als auch die ärztliche Bescheinigung vorliegen.

Das sind Ihre Vorteile

  • Kostenübernahme bei Klinik- oder Kuraufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kostenübernahme, wenn Sie wegen einer akuten Krankheit, während der Schwangerschaft oder nach einer Geburt zeitweise nicht selbst zur Haushaltsführung in der Lage sind.
  • Kostenerstattung in angemessener Höhe, wenn Sie zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe die Versorgung Ihrer Kinder selbst organisieren wollen.

Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie unter Anträge & Formulare