Hörgeräte

Hörhilfen werden immer effizienter und unauffälliger. Die kleinen Geräte im oder am Ohr können den Alltag von Hörgeschädigten deutlich verbessern.  

Voraussetzungen und Ablauf

Zunächst benötigen Sie eine ohrenärztliche Verordnung für eine notwendige Hörhilfe. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl und lassen sich umfänglich beraten. Unser Tipp: Testen Sie die Hörgeräte in aller Ruhe.

Nach der erfolgreichen Erprobung und Auswahl, sendet uns Ihr Hörgeräteakustiker alle benötigten Unterlagen zur Prüfung. Wenn Ihr BKK24-Team diese geprüft hat, informieren wir sowohl Sie als Versicherte, als auch den Hörgeräteakustiker. Auf diese Weise erhalten Sie Ihr individuell passendes Hörgerät.

Übrigens: Aufgabe des Hörgeräteakustikers ist es, Sie umfassend über die Auswahl zu beraten und in das gewählte Hörgerät einzuweisen. Der Akustiker wird Ihnen mindestens ein Hörgerät mehrkostenfrei zur Auswahl anbieten, dass Ihrem medizinischen Bedarf entspricht. Wenn Sie eine höherwertige Ausstattung auswählen (z. B. ein besonderes Design oder Komfortzusätze), müssen Sie die Mehr- und Folgekosten (ggf. auch Reparaturen) selber tragen. Für Ihr individuelles Wunschgerät sollten Sie die Preise daher sorgfältig vergleichen.

Kostenübernahme

Die BKK24 übernimmt die Kosten in Höhe der gesetzlich geltenden Beträge. Wenn Sie eine höherwertige Hörhilfe wünschen, bezahlen Sie die Kosten der Differenz selbst. Ihr Hörgeräteakustiker informiert Sie dann über die Höhe des eigens zu zahlenden Anteils.

Generell beträgt die Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren 10% des Hörgerätpreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Hörgerät.

Hinweis für berufsbedingten Mehrbedarf

Eine Kostenbeteiligung/-erstattung bei einem berufsbedingten Mehrbedarf ist nicht möglich, da dies je nach Fallsituation in den Zuständigkeitsbereich anderer Kostenträger wie zum Beispiel des Arbeitgebers, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder anderen Institutionen fällt.