FPZ nutzt Ihre Muskulatur als „körpereigene Apotheke“. Denn Bewegung und gezielter Muskelaufbau lösen Prozesse im Körper aus, die einen positiven Effekt auf Ihre Gesundheit haben – ganz ohne Nebenwirkungen. Ein künstliches Knie oder eine neue Hüfte lassen sich damit in vielen Fällen verhindern oder zumindest hinauszögern. Denn eine Operation sollte nur durchgeführt werden, wenn keine andere Behandlungsform gegen Ihre Arthrose hilft.
FPZ soll Ihre Knie- bzw. Hüftschmerzen mit gezielter Bewegung und Muskelaufbau reduzieren. Mit den enthaltenen Wissenseinheiten werden Sie zudem verstehen, warum Aktivität bei Schmerzen der richtige Weg ist.
Die Therapie wird immer individuell auf den einzelnen Patienten oder die Patientin zugeschnitten. Durch das hybride Therapiekonzept absolvieren Sie einen Teil Ihrer Trainingseinheiten zu Hause. Zertifizierte FPZ-Therapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung sind während der gesamten Therapie an Ihrer Seite.
Wann ist eine Bezuschussung für FPZ möglich?
Im ersten Schritt benötigen Sie für die FPZ-Therapie eine ärztliche Verordnung. Eine medizinische Untersuchung stellt sicher, dass die FPZ-Therapie für Sie geeignet ist. Sie können für Ihre Konsultation zwischen den FPZ-Onlineärzt*innen, FPZ-Vertragsärzt*innen und Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin vor Ort wählen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei auf der Gesundheitsplattform „Mein FPZ“ zu registrieren und Zugang zu kostenlosen Online-Kursen zu erhalten. Weitere Informationen und eine Übersicht der teilnehmenden Zentren finden Sie unter https://fpz.de/fuer-kostentraeger/bkk24.
Kosten
Wert dieser Extraleistung: 1.034,00 Euro