J1 und J2

Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1 und J2)
Versicherte haben zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf die Jugendgesundheitsuntersuchung J1. Als BKK24 Extraleistung können Sie zudem die J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren nutzen. Ziel der Untersuchungen – für die der Hausarzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde zuständig ist – ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung gefährden.

Die J1 beinhaltet:

Auffällige seelische Entwicklungs- und Verhaltensstörungen

  • auffällige schulische Entwicklung (z. B. Schulleistungsprobleme)
  • gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
  • Vorliegen chronischer Erkrankungen

Klinisch-körperliche Untersuchungen

  • Erhebung der Körpermaße (Körpergröße und -gewicht)
  • verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung
  • Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung (z. B. Klein-/Großwuchs, Unter- und Übergewicht)
  • arterielle Hypertonie
  • Erkrankungen der Hals-/Brust-, Bauchorgane (z. B. Struma)
  • Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Skoliose)

Außerdem wird der Impfstatus des Jugendlichen überprüft, das Thema Ernährung besprochen und eine ausreichende Jodzufuhr erfragt.

Die J2 beinhaltet:

Die J2 legt den Schwerpunkt auf das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Die Jugendlichen erhalten ärztliche Beratung bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie, der Sexualität sowie der Berufswahl.

Das sind Ihre Vorteile

  • Die Kosten dieser Untersuchungen werden gegen Vorlage der Gesundheitskarte mit jeweils bis zu 50,00 Euro von der BKK24 erstattet.
  • Die Untersuchungen geben Aufschluss über die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen.
  • Neben dem seelischen Zustand werden auch Sucht- und Medienverhalten (Internet, Computerspiele, Fernsehen etc.) abgeklärt und eventuelle Maßnahmen empfohlen.
  • Sie können es sich in unserem Bonusprogramm anrechnen lassen, wenn Sie Ihr Kind zu diesen wichtigen Vorsorgeuntersuchungen anmelden und die empfohlenen Schutzimpfungen vornehmen lassen.

Die Anmeldung zu den Jugendgesundheitsuntersuchungen kann beim Haus- oder Kinderarzt erfolgen. Für die Untersuchungen legen Sie die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 oder einen Behandlungsausweis vor.

Wert dieser beiden Leistungen: bis zu 100,00 Euro.