Kompressionstherapie

Ihre BKK24 übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel – dazu können auch sogenannte "Kompressionswaren" zählen.

Voraussetzungen und Ablauf

Ein Schwerpunkt des Einsatzes der Kompressionstherapie liegt in der Behandlung von Venenleiden an Armen oder Beinen. Darüber hinaus wird diese Art der Druckbehandlung auch bei chronischen Erkrankungen des Lymphgefäßsystems, bei Lipödemen, Lipo-Lymphödemen und bei Phlebo-Lymphödemen angewandt. Auch wenn Narben Wülste ausbilden, bei hypertrophen Narben und Keloiden, werden Kompressionswaren verordnet.

So funktioniert's: Sie gehen mit Ihrer ärztlichen Verordnung in ein Sanitätshaus oder in eine Apotheke. Dort werden nötige Unterlagen (Verordnung, Maßblatt, Kostenvoranschlag) zusammengestellt und direkt an uns weitergeleitet. Ihre BKK24 prüft diese Unterlagen und informiert dann sowohl Sie, als auch das Sanitätshaus oder die Apotheke über das Ergebnis. So erhalten Sie, je nach Bedarf, Ihre Kompressionsstrümpfe, -strumpfhosen oder -armstrümpfe. 

Bei der Kompressionsversorgung wird zwischen Serienprodukten und Maßanfertigungen unterschieden. Maßangefertigte Kompressionsstrümpfe und -hosen sind nur möglich, wenn die Versorgung mit einer Serienherstellung aufgrund abweichender Körpermaße nicht möglich ist.

Kompressionsstrümpfe werden in vier Stärkegraden, den sogenannten Kompressionsklassen, gefertigt. Ihr Arzt legt die Strumpfart fest und gibt die Kompressionsklasse vor. Auch eine Versorgung nach Maß wird durch den Arzt festgelegt.

Kostenübernahme

Bei einer Erstversorgung mit Kompressionsstrümpfen, -strumpfhosen oder -armstrümpfen ist aus hygienischen Gründen eine Versorgung mit zwei Paaren möglich. Falls danach weiterhin eine Kompressionstherapie nötig ist, können Sie halbjährlich ein Paar Strümpfe, bzw. eine Strumpfhose erhalten.

Für jede Art von Kompressionswaren gibt es gesetzlich festgelegte Beträge, die wir sowohl für Serienprodukte als auch in Höhe der Vertragspreise bei Maßanfertigungen übernehmen dürfen. Die Zuzahlungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.