Informationen zu Pflegehilfsmitteln

Wir haben für Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zu Pflegehilfsmittel von der BKK24-Pflegekasse zusammengestellt.

Wozu sind Pflegehilfsmittel notwendig?
Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen zur Linderung der Beschwerden, zur Ermöglichung der selbstständigen Lebensführung oder zur Erleichterung der Pflege zur Verfügung gestellt.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 und nur bei häuslicher Pflege.

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden von der Pflegekasse Ihrer BKK24 übernommen, wenn keine Leistungspflicht der Krankenkasse oder anderer Leistungserbringer besteht. Eine ärztliche Verordnung ist für die Pflegehilfsmittel nicht nötig, allerdings ein separater Antrag, den Sie direkt bei Ihrer BKK24 per Telefon, Mail oder hier auf unserer Internetseite abrufen können.

Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es? Was sind Pflegehilfsmittel?
Es wird unterschieden in „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ und „technische Pflegehilfsmittel“. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von grundsätzlich 40 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten, Bettpfannen, Urinflaschen, Urinflaschenhalter oder ein Hausnotrufsystem.

Wo erhalte ich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Sie erhalten diese entweder in einem Sanitätshaus oder in einer Apotheke – oder Sie können diese selbstständig über den Einzelhandel beziehen (mit Ausnahme von waschbaren Bettschutzeinlagen).

Wie erhalte ich das Geld für die Pflegehilfsmittel?
Wenn Sie die Pflegehilfsmittel über ein Sanitätshaus oder eine Apotheke beziehen, können diese direkt mit uns abrechnen. Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbstständig einkaufen, reichen Sie bitte die Quittungen zusammen mit Ihrer Bankverbindung ein und wir erstatten dann den Betrag für die genehmigten Pflegehilfsmittel.

Wo erhalte ich den Antrag für die Pflegehilfsmittel?
Der Antrag kann direkt bei der BKK24 per Telefon, Mail oder hier abgerufen werden.

Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die BKK24?
Ihre BKK24 übernimmt die Kosten für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen.

Übernimmt die BKK24 die Kosten für ein Pflegebett?
Ja. Bitte beantragen Sie solch ein Bett aber im Vorhinein bei uns. Erst nach der Genehmigung können wir die Kosten übernehmen. Das Pflegebett gehört in die Gruppe der technischen Pflegehilfsmittel. Für Sie können Kosten im Rahmen der üblichen gesetzlichen Zuzahlung anfallen.