Versicherungsschutz bei Auslandsreisen

Reise- und Auslandsversicherungsschutz
Die schönsten Wochen des Jahres geraten besonders schnell aus dem Gleichgewicht, wenn Ihre Gesundheit nicht mitspielt. Damit Sie mit einem besseren Gefühl starten, geht der Versicherungsschutz Ihrer BKK24 mit Ihnen auf die Reise!

So funktioniert`s

  • Im Rahmen der zwischen- und überstaatlichen Regelungen bieten wir Ihnen Krankenversicherungsschutz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien, Tunesien und der Türkei.
  • Beim Arzt oder Zahnarzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke erhalten Sie alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
  • In Mazedonien und Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte für Notfallleistungen.
  • Wir dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen Kosten in der Höhe übernehmen, wie sie bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wären.

Vorteile und Tipps

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Sie ersetzt damit in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein. Deshalb müssen Sie nur die Karte Ihrer BKK24 mitnehmen.
  • Der Arzt rechnet Ihre Behandlung direkt mit der ausländischen Krankenkasse ab und diese mit der BKK24. Aber Achtung: Je nach den Regelungen Ihres Urlaubslandes können Zuzahlungen und Eigenanteile anfallen, die wir nicht übernehmen dürfen.
  • Wenn Sie einen Arzt oder einen anderen Leistungserbringer innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen, können Sie auch vor Ort die Behandlungskosten bezahlen und dann die Rechnungsbelege bei Ihrer BKK24 einreichen. Die Erstattung erfolgt in Höhe der Kosten, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären.
  • Bitte suchen Sie auch am Urlaubsort nach Möglichkeit zuerst einen Allgemeinmediziner auf, der Sie im Bedarfsfall an einen Spezialisten überweist.
  • Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen ist eine vorherige Zustimmung der BKK24 erforderlich.
  • Sollten Sie während des Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig werden, informieren Sie bitte sofort die BKK24 und Ihren Arbeitgeber.
  • Schließen Sie vor Ihrer Auslandsreise eine ergänzende Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Sie auch vor den weiteren Risiken – wie zum Beispiel den Kosten des Krankenrücktransports – schützt. Auch bei Zahnärzten kann die Übernahme der Kosten durch die ausländische Krankenkasse stark eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Hier finden Sie Merkblätter zum Reiseversicherungsschutz für viele Länder!