Das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ hat zum Ziel, über weiterentwickelte Terminservicestellen und sogenannte Mindestsprechstundenangebote schnellere Terminvergaben für gesetzlich Versicherte zu erreichen. Darüber hinaus sieht das im Mai in Kraft getretene Gesetz eine Reihe von Verbesserungen in der Versorgung vor: zum Beispiel beim Zahnersatz, bei Hilfsmitteln, bei der Hebammenversorgung oder dem Entlassmanagement von Krankenhäusern.
Veränderungen durch dieses Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es auch bei versicherungs- und beitragsrechtlichen Aspekten, beispielsweise im Bereich der Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder oder der Anrechnung von Vorversicherungszeiten.
Eine wichtige Neuerung, die aus dem TSVG entstand, ist unsere TerminServiceStelle. Diese ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Dort wird Ihnen ein schnellstmöglicher Termin bei einem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten in Ihrer Nähe vermittelt.
Beispielhaft für den Bereich Versorgung sind zwei Themen zu nennen, die öffentliche Diskussionen anregten und sich nun im TSVG wiederfinden: So wird die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen für Apotheken verstärkt. Außerdem soll die Betreuung durch Hebammen während der Schwangerschaft und der Zeit danach verbessert werden – und die Suche nach Hebammen wird zukünftig vereinfacht.
Ihre persönlichen Fragen zu den Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz können Sie gern direkt an unsere Fachexperten senden. Nutzen Sie dafür bitte das folgende Formular.
Tiefergehende Informationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.