Zahnarztbehandlung

Zahnärztliche Behandlung
Die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 ist für Sie auch der Schlüssel zu gesunden Zähnen. Dies gilt für die Beratung und Kontrollterminen zur Früherkennung ebenso, wie für die Behandlung bei akuten Beschwerdefällen.

So funktioniert`s

So funktionierts:

Legen Sie einfach beim Zahnarzt die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 vor, wenn Sie Hilfe brauchen. Er rechnet direkt mit uns die Kosten für Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen ab. Das können unter anderem sein:

  • Amalgam- bzw. Kunststoff-Füllungen, sofern bei Ihnen eine Unverträglichkeit festgestellt wurde.
  • Glaszement-Füllungen als Langzeitprovisorien, zum Beispiel während einer Schwangerschaft.
  • Kunststoff-Füllungen aus Komposit-Materialien im Frontzahnbereich.
  • Komposit-Materialien im Seitenzahnbereich bei absoluter Unverträglichkeit von Amalgam oder einer schweren Nierenerkrankung.

(Private Mehrkosten für z.B. Komposit-Füllungen (Mehrschichttechnik im Seiten- und Frontzahnbereich) oder bei einer Wurzelkanalbehandlung können von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden.)

Das sind Ihre Vorteile

  • Die bei einer Behandlung entstehenden Kosten rechnet der Zahnarzt direkt mit Ihrer BKK24 ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und erhalten keine Rechnung. (Zahnersatz ist hierbei ausgenommen.)
  • Bei den Füllungen sind Begleitleistungen wie Betäubungsspritzen oder Röntgenuntersuchungen inklusive.

Die Praxis Ihres Vertrauens wählen Sie frei unter all unseren Vertragsärzten. Nehmen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit zur Behandlung, damit wir die Kostenübernahme direkt für Sie regulieren können.

Innerhalb unserer Arztsuche finden Sie auch BKK24 Vertragszahnärzte, die Ihnen vergünstigte Leistungen und Extras anbieten können.