Legen Sie einfach beim Zahnarzt die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 vor, wenn Sie Hilfe brauchen. Er rechnet direkt mit uns die Kosten für Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen ab. Das können unter anderem sein:
(Private Mehrkosten für z.B. Komposit-Füllungen (Mehrschichttechnik im Seiten- und Frontzahnbereich) oder bei einer Wurzelkanalbehandlung können von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden.)
Die Praxis Ihres Vertrauens wählen Sie frei unter all unseren Vertragsärzten. Nehmen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit zur Behandlung, damit wir die Kostenübernahme direkt für Sie regulieren können.
Innerhalb unserer Arztsuche finden Sie auch BKK24 Vertragszahnärzte, die Ihnen vergünstigte Leistungen und Extras anbieten können.
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben in jedem Fall Anspruch auf eine Füllung, bei der sie keine Zuzahlung leisten müssen. Darauf muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt im Beratungsgespräch vor Beginn der Behandlung hinweisen.
Hinweis zu bestehenden Amalgamfüllungen
Amalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden. Ihre Praxis muss Ihnen eine amalgamfreie Zahnfüllung anbieten. Die BKK24 übernimmt die Kosten für selbsthaftende, amalgamfreie Materialien wie Standartfüllung, ohne dass Sie Mehrkosten haben. Über die zuzahlungsfreien Materialien berät der behandelnde Zahnarzt nach medizinischer Notwendigkeit. Vorhandene Amalgamfüllungen können in der Regel im Mund verbleiben. Ein Austausch einer intakten Amalgamfüllungen auf Ihren Wunsch hin ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Wenn Sie sich eine hochwertigere Alternative, wie eine Komposit-Füllung wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.