Zahnarztbehandlung

Zahnärztliche Behandlung
Die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 ist für Sie auch der Schlüssel zu gesunden Zähnen. Dies gilt für die Beratung und Kontrollterminen zur Früherkennung ebenso, wie für die Behandlung bei akuten Beschwerdefällen.

So funktioniert`s

Legen Sie einfach beim Zahnarzt die Gesundheitskarte Ihrer BKK24 vor, wenn Sie Hilfe brauchen. Er rechnet direkt mit uns die Kosten für Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen ab. Das können unter anderem sein:

  • Glaszement-Füllungen als Langzeitprovisorien, zum Beispiel während einer Schwangerschaft.
  • Kunststoff-Füllungen aus Komposit-Materialien im Frontzahnbereich.
  • Komposit-Materialien im Seitenzahnbereich bei absoluter Unverträglichkeit von Amalgam oder einer schweren Nierenerkrankung.

(Private Mehrkosten für z.B. Komposit-Füllungen (Mehrschichttechnik im Seiten- und Frontzahnbereich) oder bei einer Wurzelkanalbehandlung können von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden.)

Das sind Ihre Vorteile

  • Die bei einer Behandlung entstehenden Kosten rechnet der Zahnarzt direkt mit Ihrer BKK24 ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und erhalten keine Rechnung. (Zahnersatz ist hierbei ausgenommen.)
  • Bei den Füllungen sind Begleitleistungen wie Betäubungsspritzen oder Röntgenuntersuchungen inklusive.

Die Praxis Ihres Vertrauens wählen Sie frei unter all unseren Vertragsärzten. Nehmen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit zur Behandlung, damit wir die Kostenübernahme direkt für Sie regulieren können.

Innerhalb unserer Arztsuche finden Sie auch BKK24 Vertragszahnärzte, die Ihnen vergünstigte Leistungen und Extras anbieten können.

Wichtig zu wissen


Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben in jedem Fall Anspruch auf eine Füllung, bei der sie keine Zuzahlung leisten müssen. Darauf muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt im Beratungsgespräch vor Beginn der Behandlung hinweisen.
 

Hinweis zu bestehenden Amalgamfüllungen

Amalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden. Ihre Praxis muss Ihnen eine amalgamfreie Zahnfüllung anbieten. Die BKK24 übernimmt die Kosten für selbsthaftende, amalgamfreie Materialien wie Standartfüllung, ohne dass Sie Mehrkosten haben. Über die zuzahlungsfreien Materialien berät der behandelnde Zahnarzt nach medizinischer Notwendigkeit. Vorhandene Amalgamfüllungen können in der Regel im Mund verbleiben. Ein Austausch einer intakten Amalgamfüllungen auf Ihren Wunsch hin ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Wenn Sie sich eine hochwertigere Alternative, wie eine Komposit-Füllung wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.