Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25 SGB V

Vier Wochen vor Beginn der Datenauswertung informieren wir unsere Versicherten über verschiedene Kanäle, wie z. B www.bkk24.de, über unser Magazin "Lebenswert" oder über Aushänge in unseren Servicecentern.

Wenn wir ein Risiko auf eine Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit feststellen konnten, bekommen Sie von uns eine individuelle Gesundheitsempfehlung. Es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile, wenn Sie der Empfehlung folgen oder nicht folgen.

Sie können der Datennutzung zur Auswertung insgesamt oder in einzelnen Punkten widersprechen. Dabei entstehen durch den Widerspruch keine Vor- oder Nachteile. Ebenso können Sie auch Ihren Widerspruch wieder zurücknehmen. Hier1 können Sie Ihren Widerspruch elektronisch bei uns einreichen.

Ihren Widerspruch können Sie hier3 jederzeit zurücknehmen.

Rückruf meines Widerspruchs zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25b SGB V

Teilweiser Rückruf

Info

Sie werden bei erfolgreicher Einreichung des Formulars auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet. Wenn Sie nicht weitergeleitet werden, füllen Sie das Formular bitte erneut aus oder melden sich bei uns.

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