E-Rezept

Rezepte einfach per App erhalten, verwalten und einlösen – das E-Rezept macht’s möglich.

Das E-Rezept

E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosafarbene Kassenrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie aktuell die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Die meisten Praxen sind technisch bereits ausgestattet und können E-Rezepte ausstellen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Die verpflichtende Nutzung wird ab 2024 eingeführt.

Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage E-Rezepte einzulösen. Die Einlösung mittels eGK wird ab dem 1. Juli schrittweise eingeführt. E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.
 

Wie funktioniert das E-Rezept?

Nutzung über Papierausdruck:

Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.

Nutzung mit Smartphone – Rezept-App:

Laden Sie sich einfach die entsprechende App „E-Rezept“ auf Ihr Handy. Die App wird von der gematik für alle Versicherten zur Verfügung gestellt. Sie ist kostenfrei und es fallen keine Nutzungskosten oder Lizenzgebühren an.

Der Arzt erstellt Ihr individuelles E-Rezept digital, daraufhin wird das E-Rezept automatisch elektronisch geprüft, signiert und verschlüsselt weitergeleitet. Sie können Ihr E-Rezept nun ganz einfach in der App abrufen und in der Apotheke vorzeigen. Nach dem Vorzeigen erhalten Sie wie gewohnt das verordnete Medikament und das Rezept wird digital entwertet.

Nutzung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ab dem 1. Juli können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Es ist keine PIN notwendig.

Weil die Apotheken dafür ihre Systeme umstellen müssen, werden voraussichtlich nicht alle zum Start diese Möglichkeit anbieten können. Bis Ende Juli soll dies aber bei 8 von 10 Apotheken möglich sein. Schon heute können sie flächendeckend E-Rezepte als Ausdruck oder unter Nutzung der App annehmen.

Was benötige ich für die Nutzung des E-Rezepts per App?

Zur Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte von der BKK24 und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte oder dem Radarsymbol. Nach der ersten Authentifizierung in der App, könnten Sie in die Verwendung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtsscan) einwilligen, sodass fortan auch ohne Gesundheitskarte die Anmeldung möglich wäre.

Die App „E-Rezept“ kann im App Store oder im Google Play Store ganz einfach heruntergeladen werden.
Hier geht es zur Anleitung

 

Weitere Infos finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns Ihre Anfrage mit Ihrer Versicherungsnummer gern an: e-rezept@bkk24.de